Jahresabschluss 2020 unter Berücksichtigung der Corona-Krise erstellen

Veröffentlicht am Mittwoch, 03. Februar 2021 17:28Finanzierung

Die Auswirkungen der Corona-Krise bekommen viele Unternehmen auch beim Erstellen des Jahresabschlusses deutlich zu spüren. Wir zeigen Ihnen, was sich beim Jahresabschluss 2020 ändert und worauf Sie bei der Erstellung achten sollten.

Wie in jedem Jahr sind Unternehmen auch 2020 dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Nicht zuletzt bei dieser Aufgabe bekommen die Unternehmen die Auswirkungen der Corona-Krise deutlich zu spüren. So müssen diese sich neben ihren tatsächlichen Geschäftszahlen nun auch mit möglichen handels- und steuerbilanziellen Konsequenzen der Pandemie beschäftigen. Welche Auswirkungen das Coronavirus auf den Jahresabschluss 2020 hat und was Unternehmer folglich bei der Erstellung beachten müssen, haben wir für Sie zusammengetragen.

Jahresabschluss – Definition

Unter einem Jahresabschluss versteht man den rechnerischen Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres. Er ist Bestandteil der Rechnungslegung und gibt Auskunft über den wirtschaftlichen Erfolg und die finanzielle Lage eines Unternehmens. Grundsätzlich müssen alle Kaufleute und Unternehmen, die der Pflicht zur doppelten Buchführung unterliegen, einen Jahresabschluss erstellen. Freiberufler, Kleingewerbetreibende und Einzelkaufleute sind unter bestimmten Voraussetzungen von dieser Pflicht befreit. Ein Jahresabschluss muss mindestens aus Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung bestehen. Bei Kapitalgesellschaften sind zusätzlich ein Anhang und ein Lagebericht erforderlich. Auch die Abgabefrist kann je nach Rechtsform unterschiedlich ausfallen. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften liegt diese bei sechs bis neun Monaten, bei Kapitalgesellschaften je nach Größe bei drei bzw. sechs Monaten. Der Jahresabschluss sollte nicht nur als unternehmerische Pflicht, sondern immer auch als Chance betrachtet werden. Er bietet nämlich die Möglichkeit, die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens angemessen beurteilen zu können. Auch lassen sich wichtige Unternehmensentscheidungen wie Wachstumsinvestitionen auf diese Weise fundiert begründen.

Auswirkungen der Corona-Krise auf den Jahresabschluss 2020

Die Umsatzentwicklung vieler Unternehmen wurde im Jahr 2020 maßgeblich von der Corona-Krise bestimmt. Die Liquidität konnte zwar dank umfangreicher Förderprogramme seitens der Regierung in den meisten Fällen sichergestellt werden. Umsatzeinbußen und hohe Verluste ließen sich dennoch oft beobachten. Das hat auch Auswirkungen auf den Jahresabschluss:

Corona-Krise als wertbegründendes Ereignis

Unabhängig vom Coronavirus muss bei der Bewertung von Bilanzposten immer auch die Frage nach der Berücksichtigung wertaufhellender bzw. wertbegründender Ereignisse gestellt werden. Dabei gilt grundsätzlich: Wertaufhellende Ereignisse sind zu berücksichtigen, wertbegründende nicht. Laut IDW handelt es sich bei der Corona-Krise um ein wertbegründendes Ereignis für das Geschäftsjahr 2020.

Demnach können Unternehmen wirtschaftliche Auswirkungen wie Unterbrechung der Lieferketten und temporäre Betriebsschließungen als Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen und Rückstellungen im Jahresabschluss 2020 anführen und geltend machen.

Öffentliche Stützungsmaßnahmen berücksichtigen

Die Regierungen der einzelnen Länder der D/A/CH-Region versuchen die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Pandemie auf die Unternehmen abzumildern. Dazu wurden vielfältige Maßnahmen ergriffen und unterschiedliche Beschlüsse gefasst. Das umfasst u.a. die Gewährung von Kurzarbeitergeld, die Ausreichung von Darlehen und die Übernahme von Bürgschaften.

Auch öffentliche Stützungsmaßnahmen sind im Jahresabschluss 2020 zu berücksichtigen. Wenn auch Sie entsprechende Unterstützungsmaßnahmen erhalten haben, müssen Sie das in Ihrem Jahresabschluss abbilden und im Anhang bzw. Lagebericht erläutern.

Angabepflichten

Im Anhang des Jahresabschlusses 2020 müssen schließlich detaillierte Angaben zu Bilanzposten und Posten der Gewinn- und Verlustrechnung gemacht werden, die in Zusammenhang mit der Corona-Krise stehen. Dabei ist insbesondere über vom Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu berichten. Im Lagebericht betrifft das im Wesentlichen den Prognosen-, Chancen- und Risikobericht. Darüber hinaus gilt es, im Wirtschaftsbericht über die gesamtwirtschaftliche sowie die branchenspezifische Entwicklung vor dem Hintergrund der Pandemie zu berichten. Auch Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie etwaige Zukunftsaussichten dürfen nicht fehlen. Konnten entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen und bestandsgefährdende Risiken beobachtet werden, sind diese auch dann zu nennen, wenn sie sich erst nach dem Stichtag ergeben haben.

Unternehmen leiden unter restriktiver Kreditvergabe

Die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Wirtschaft sind in vielen Unternehmen deutlich spürbar. Um dennoch im Jahr 2021 fortbestehen zu können, muss die Durchfinanzierung gesichert sein. Dabei führt der erste Weg klassischerweise zur Hausbank. Das Problem dabei: Für eine erfolgreiche Kreditvergabe sollte das Bankenrating eines Unternehmens insgesamt positiv ausfallen. Und dieses hat in vielen Bereichen deutlich unter der Pandemie gelitten. So kann es sein, dass teilweise ganzen Branchen trotz im Einzelfall eigentlich guter Geschäftsmodelle der Bankkredit verwehrt bleibt.

Um dennoch flexibel auf Änderungen am Markt reagieren und die Krise erfolgreich bewältigen zu können, sollten Unternehmen auf einen Finanzierungsmix setzen. Dabei kommt Factoring zentrale Bedeutung zu.

Finanzierung für 2021 mit Factoring sicherstellen

Beim Factoring handelt es sich um eine attraktive Finanzierungsalternative, die insbesondere für Unternehmen mit vielen offenen Forderungen ganz neue Möglichkeiten bereit hält. Das Factoring basiert auf dem Prinzip des Forderungsverkaufs. Sie treten also Ihre offenen Forderungen an einen Factoringdienstleister Ihrer Wahl, den sogenannten Factor, ab. Dieser überweist Ihnen den ausstehenden Betrag innerhalb von 48 Stunden, je nach Anbieter sogar noch am gleichen Tag. Die neu gewonnene Liquidität können Sie nutzen, um eigene Verbindlichkeiten zu begleichen und neue Investitionen zu tätigen.

Hinzu kommt, dass Factoring bilanzverkürzend wirkt und positiven Einfluss auf die Eigenkapitalquote nimmt. Damit steigen auch Ihre Chancen auf einen Bankkredit deutlich. Und sogar vor etwaigen Zahlungsausfällen Ihrer Kunden sind Sie dank Übernahme des Delkrederisikos zu 100% geschützt – gerade in Krisenzeiten ein besonderes Plus. Ihre Durchfinanzierung für 2021 und wahrscheinlich auch für die kommenden Jahre ist damit gesichert.

Wenn auch Sie sich für die Finanzierung mit Factoring interessieren, können Sie uns gerne kontaktieren. SVEA ist Ihr zuverlässiger Factoring-Dienstleister und das bereits seit über 20 Jahren. Mit unserem vielfältigen Finanzierungsangebot richten wir uns insbesondere an KMU und Start-ups, die unter den Folgen der Corona-Krise besonders zu leiden haben. Lernen Sie uns und unsere Factoring-Leistungen kennen. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!